AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oneline Media
§1 Zustandekommen eines Vertrags
Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch die Internetagentur.
Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
Angebote der Internetagentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Internetagentur 4 Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
§2 Leistungsumfang
- Die Einzelheiten der von der Internetagentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.
- Der Kunde stellt der Internetagentur alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten und so weiter zur Verfügung.
- Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Internetagentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Internetagentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Oneline Media ist berechtigt, diese Bedingungen, sowie die zu erbringenden Internetleistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. Oneline Media bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen an; dabei weist Oneline Media ausdrücklich und schriftlich auf das Recht des Nutzers hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist Oneline Media berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 zu beenden.
§3 Kündigung eines Vertrags
- Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
- Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss Oneline Media mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
- Domainkündigungen müssen Oneline Media mindestens sechs Wochen vor Ende der Laufzeit (ein Jahr), an dem sie wirksam werden sollen, zugehen.
- Hostingkündigungen müssen Oneline Media mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden sollen, zugehen.
- Serverkündigungen müssen Oneline Media mindestens sechs Wochen vor Ende der Laufzeit (ein Jahr), an dem sie wirksam werden sollen, zugehen.
- Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.
- Im Übrigen gilt § 4 Abs. 3.
§4 Pflichten des Nutzers
- Der Kunde ist verpflichtet die Software und Internetdienste von Oneline Media sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Oneline Media die entstandenen Kosten zu erstatten;
- b) Oneline Media unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
- c) Oneline Media die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
- d) Oneline Media mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;
- e) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
- f) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste von Oneline Media nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von Oneline Media erforderlich sein sollten;
- h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- i) Oneline Media erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Oneline Media durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat;
- l) Oneline Media innerhalb eines Monates: jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, sowie jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von Oneline Media geführt wird, anzuzeigen.
- Bei der Nutzung von Web-Hosting-Diensten ist der Kunde zudem verpflichtet,
- a) das Web-Hosting-Angebot von Oneline Media nicht missbräuchlich und nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, zu verletzen;
- b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen;
- c) bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist;
- d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie geistigen Schutzrechte Dritter zu beachten;
- e) Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte der von ihm oder seinem Internetanschluss in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich insoweit, Oneline Media von Ansprüchen Dritter freizustellen;
- f) Für die Vereinbarkeit der Zeichenfolge der Sub-Level-Domain mit Rechten Dritter, z.B. mit Namen-, Marken-, Urheber-, oder sonstigen Schutzrechten, ist Oneline Media nicht verantwortlich;
- g) Für Homepages besteht ggf. eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag.
- Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. b), e) und f) sowie Abs. 2 genannten Pflichten, ist Oneline Media sofort, in den übrigen Fällen von Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung, berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder die Nutzung zu sperren.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann Oneline Media im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen Oneline Media nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 Höhere Gewalt, Haftungsbeschränkung
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Oneline Media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Oneline Media oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Oneline Media autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – berechtigen Oneline Media, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist jede Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrags gemäß Ziffer 3 berechtigt.
- Eine Haftung von Oneline Media oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung – auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
- Soweit Kardinalpflichten im vorstehend genannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet Oneline Media höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von Oneline Media nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Vergütungen zugrunde gelegt. Dieselbe Begrenzung gilt für alle vorgenannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Oneline Media sind.
- In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des vorstehend genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
- Ansprüche gegen Oneline Media auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, verjähren in zwei Jahren.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
- Oneline Media haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen, die von Dritten betrieben werden, eingetreten, gelten die im Verhältnis von Oneline Media und diesem Dritten anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von Oneline Media gegenüber seinem Kunden entsprechend.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie der Höhe nach auf die Rückerstattung der gezahlten Entgelte beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall gelten die nach § 7 TKG zulässigen Haftungsbeschränkungen als Haftungsobergrenze.
- Für von Oneline Media gelieferte Hard- oder Software entspricht die Gewährleistungsfrist den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gelieferte Hard- oder Software fehlerhaft ist, steht Oneline Media ein Nachbesserungsrecht zu. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden der Höhe nach auf den für die mangelhafte Ware gezahlten Kaufpreis beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Oneline Media vorliegt.
- Weder Oneline Media noch die Lieferanten von Oneline Media sind für irgendwelche Folgeschäden (zum Beispiel für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der vertraglichen Leistung und der installierten Hard- und Software entstehen. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.
- Oneline Media haftet ausschließlich mit dem Unternehmensvermögen.
§6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, die Oneline Media durch die missbräuchliche oder schuldhafte rechtswidrige Verwendung von Oneline Media-Diensten durch den Kunden entstehen. Er haftet auch für Schäden dieser Art, die Oneline Media dadurch entstehen, dass der Kunde den unter §4 aufgeführten Pflichten nicht nachkommt bzw. diesen nicht mit der üblichen Sorgfalt nachkommt.
§7 Software-/Warenlieferungen
- Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von Oneline Media auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
- Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von Oneline Media.
- Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Oneline Media durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von Oneline Media entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
- Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
- Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, Oneline Media unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von Oneline Media keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und Oneline Media auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
- Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von Oneline Media eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat Oneline Media das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
- Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
- Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch Oneline Media, ist diese gesondert abzugelten.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Oneline Media verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Oneline Media unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- Oneline Media ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
§8 Agenturleistungen
- Für die Erbringung von Agenturleistungen durch Oneline Media gelten ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen und die vorliegenden Lieferbedingungen.
- Der Umfang der von Oneline Media zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen werden von Oneline Media nur geschuldet, wenn sie durch Oneline Media zuvor schriftlich bestätigt worden sind.
- Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, gilt für die von Oneline Media zu erbringenden Leistungen die jeweils gültige Preisliste von Oneline Media.
- Oneline Media erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Oneline Media, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Von Oneline Media zugesagte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
- Oneline Media räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von Oneline Media erbrachten Leistungen soweit ein, wie es der Zweck des erteilten Auftrags erfordert. Diese Nutzungseinräumung ist mit der Zahlung der Vergütung abgegolten. Jede weitere Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Die Urheberrechte bleiben im Übrigen davon unberührt und verbleiben bei Oneline Media.
§9 Zahlungsbedingungen
- Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
- Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden per Post oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde eine andere Form der Rechnungszustellung wünschen, ist Oneline Media berechtigt, hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 1,50 zu erheben.
- Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebenten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Oneline Media; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Oneline Media als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Oneline Media durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf Oneline Media übergehen.
- Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§10 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Oneline Media berechtigt, den Anschluss zu sperren bzw. seine Dienste fristlos einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die jährlichen Entgelte zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist Oneline Media außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen, es sei denn, dass Oneline Media eine höhere Zinslast nachweist. Ab dem 1. Januar 2001 ist Oneline Media im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) zu berechnen, es sei denn, dass Oneline Media eine höhere Zinslast nachweist.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Oneline Media vorbehalten.
§11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
- Gegen Ansprüche von Oneline Media kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Oneline Media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Oneline Media oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den durch Oneline Media autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat Oneline Media auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Oneline Media, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
– der Kunde nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
– die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Oneline Media liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Oneline Media oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§12 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieternetzes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Oneline Media gestattet.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Anbieter-Netzes durch Dritte entstanden sind.
§13 Kundendienst
- Oneline Media wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr). Störungen an Festverbindungen werden im gleichen Rahmen innerhalb von 24 Stunden beseitigt.
- Zu diesem Zweck unterhält Oneline Media eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.
§14 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Oneline Media unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetz und entsprechender Vorschriften der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Oneline Media seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich Oneline Media Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Oneline Media berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Rechnungsstellung, auch wenn der Dritte seinen Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der EG hat.
- Oneline Media steht dafür ein, dass alle Personen, die von Oneline Media mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Datenschutzrichtlinie von Oneline Media in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des Anbieter-Netzes nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§15 Hosting
- Im Rahmen dieser Tätigkeit werden verschiedene Leistungen angeboten, wie z.B. Hosting von Webseiten, Mailadressen, Domainregistrierungen, Serverhosting und Serveradministration.
- Oneline Media bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung teilweise der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Kunden ist daher bewusst, dass Oneline Media auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Partner keinen Einfluss hat, so dass die Leistung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung Dritter steht. Oneline Media trägt daher keine Verantwortung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistungen durch seine Partner, soweit diese Unterbrechung nicht durch Oneline Media zu verantworten ist. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen laut §5 sowie Wartung und Anpassung der Übertragungskapazitäten. Vorstehendes gilt ebenfalls für den Ausfall der Stromversorgung.
- Oneline Media ist nicht für den Zugang des Kunden zum Internet verantwortlich. Diesen hat er selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.
- Die Weitergabe der Zugangsdaten zu den Servern oder Postfächern ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Oneline Media erlaubt. Hieraus entstehende Schäden hat der Kunde selbst zu verantworten.
- Stehen die Leistungen in einem Zusammenhang mit einem von Oneline Media oder seinen Partnern geführten Projekt, werden die notwendigen Zugangsdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert.
- Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass Oneline Media seine vollständige Anschrift und alle für die Rechnungsstellung notwendigen Informationen über die Nutzungsarten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass beispielsweise bei der Domainregistrierung die Kundendaten an die zuständige Registrierungsstelle weitergegeben werden müssen.
- Oneline Media nutzt verschiedene Technologien zur Filterung unerwünschter oder schädlicher E-Mails. Dem Kunden ist bekannt, dass es bei dieser Filterung auch zu fehlerhaften Filterungen kommen kann. Dennoch erteilt der Kunde Oneline Media hiermit die Erlaubnis und ausdrückliche Zustimmung zur Filterung seiner eingehenden E-Mails. Auf Anfrage ist Oneline Media bereit, individuelle Anpassungen der Filtermaßnahmen vorzunehmen, soweit dies technisch möglich ist und dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt.
- Sollte der Kunde seine Zustimmung nach Absatz 7 zurückziehen, ist Oneline Media zur umgehenden fristlosen Kündigung berechtigt. Oneline Media haftet für einen daraus entstandenen Schaden und/oder Forderungen des Kunden nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, Ausfälle der Leistung von Oneline Media unverzüglich mitzuteilen, so dass es möglich ist, solche Ausfälle unverzüglich zu beseitigen. Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten Mitteilung des Ausfalls entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Routinemäßige Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfall und berechtigen nicht zu Minderungen oder Schadensersatzansprüchen. Dem Kunden ist bekannt, dass technische Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung erledigt werden.
- Eine durchschnittliche Erreichbarkeit wird durch Oneline Media nicht garantiert, soweit diese nicht einzelvertraglich zugesichert wurde.
- Oneline Media steht während seiner Geschäftszeiten für Hilfestellungen zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Soweit Oneline Media Administrationsdienstleistungen für den Kunden durchführt, hat der Kunde vor jedem angekündigten Zugriff von Oneline Media auf die Kundensysteme eine Datensicherung durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung entstehen, ist der Kunde verantwortlich.
§16 Support
- Im Rahmen dieser Tätigkeit werden verschiedene Arten der Hilfestellung, wie Telefon-Support, Fernwartung über das Internet oder Vor-Ort-Service angeboten. Dies geschieht entweder über Einzelaufträge oder durch einen dauerhaften Servicevertrag.
- Sollte Oneline Media bei der Bearbeitung eines Auftrags weitere Fehler, die die Hardware betreffen, bemerken, die nicht mit dem gemeldeten Problem zusammenhängen, stimmt der Kunde bereits jetzt der Beseitigung zu, soweit diese Arbeiten nicht mehr als 2,0h in Anspruch nehmen. Bei darüber hinausgehendem Arbeitsbedarf wird Oneline Media mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise sprechen.
- Oneline Media darf einzelne Teile der Leistung oder die Leistung insgesamt durch Dritte erbringen lassen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Oneline Media bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung teilweise der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Kunden ist daher bewusst, dass Oneline Media auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Partner keinen Einfluss hat, so dass die Leistung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung der Dienstleistungen Dritter steht. Oneline Media trägt daher keine Verantwortung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistungen durch seine Partner, soweit diese Unterbrechung nicht durch Oneline Media zu verantworten ist. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen laut §5. Ein Anspruch besteht nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Oneline Media ist nicht für den Zugang des Kunden zum Internet verantwortlich. Diesen hat er selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.
- Soweit kein dauerhafter Servicevertrag vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Wartungsleistung. Sollte jedoch ein Servicevertrag abgeschlossen worden sein, gelten die im Vertrag vereinbarten Reaktionszeiten.
- Der Kunde hat Oneline Media, soweit dies notwendig ist, alle Zugangsdaten für das zu wartende System zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde soll vor Beginn der Wartung durch Oneline Media eine Datensicherung vornehmen, da ihm bekannt ist, dass aufgrund der Wartungsarbeiten mit einem Datenverlust gerechnet werden muss. Oneline Media wird selbstständig keine Datensicherung vornehmen.
§17 Datensicherung
- Der Kunde ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Sofern Oneline Media ein Backup der Daten zur eigenen Absicherung erstellt, erwächst daraus keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung. Ein solches selbst erstelltes Backup wird nach Beendigung der Arbeiten umgehend gelöscht.
- Soweit Oneline Media Administrationsdienstleistungen für den Kunden durchführt, hat der Kunde vor jedem angekündigten Zugriff von Oneline Media auf die Kundensysteme eine Datensicherung durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung entstehen, ist der Kunde verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Auftragserteilung seinerseits ebenfalls zu einer Datensicherung verpflichtet.
§18 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Oneline Media und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Erfüllungsort der von Oneline Media zu erbringenden Leistungen ist Kevelaer, Gerichtsstand ist Kleve.
§19 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit Oneline Media. Sie gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von Oneline Media bzw. auf die Dienste von Oneline Media gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
Auftragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.


